Leopold Cubuk
Versicherungsmakler und Beratung

Gesetzliche Unfallvorsorge reicht bei Freizeitunfällen kaum aus

Die Regierung will Versicherung für Freizeitunfälle

Staatlich geförderte Pensionsvorsorge - Jeder spricht davon Vor-und Nachteile


Gesetzliche Unfallvorsorge reicht bei Freizeitunfällen kaum aus

Kinder sind nur teilweise versichert - auch bei Schulschikursen, Schulsportwochen, etc.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadenersatzforderungen.

Immer wenn sich besonders viele Skifahrer und Snowboarder auf den Schipisten und in den Schihütten tummeln, steigt leider auch die Gefahr von Pistenunfällen. Unsere Experten warnen in diesem Zusammenhang vor unzureichendem Versicherungsschutz. Die Sozialversicherung deckt nur im geringen Ausmaß Kosten von Freizeitunfällen. Vor allem die Kosten für die Bergung im alpinen Gelände mit der Flugrettung werden von der Sozialversicherung nicht ersetzt. Lediglich die Transportkosten vom Tal ins Krankenhaus sind gedeckt. Eine Kombination aus privater Unfall- und Haftpflichtversicherung bietet umfassende Deckung bei Freizeitunfällen, sowohl für eigene Verletzungen und damit verbundenen Zahlungen, als auch bei Schadenersatzforderungen des Unfallgegners.

Kinder teils nicht versichert
Kinder und Jugendliche sind bei Freizeitunfällen höchst unterschiedlich abgesichert: Mit überhaupt keiner Leistung aus der Sozialversicherung müssen Kinder vor dem Schuleintritt bei einem Unfall rechnen. Mit dem Schuleintritt gibt es nur einen eingeschränkten Sozialversicherungsschutz während des Schulbetriebes und auf dem Schulweg. Darunter fallen auch Schikurse, Schulsportwochen, etc. . Eine private Unfallversicherung ist dennoch sinnvoll, da sich die Sozialversicherung in der Regel nur auf Sachleistungen wie Unfallheilbehandlung in Unfallkrankenhäusern beschränkt. Auch werden keine Bergungskosten mit der Flugrettung ersetzt und eine Versehrtenrente wird erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit um mindestens 50 Prozent gezahlt. Bei Unfällen in der Freizeit sind Schulkinder nicht versichert. Dasselbe gilt auch für Studenten.


Die Regierung will Versicherung für Freizeitunfälle

Wie man aus div. Medien erfährt, sollen sich Sportler künftig selbst gegen Unfallrisiken versichern. Immerhin passieren 70 Prozent der Unfälle bei Sport und Freizeit, die Kosten trage aber die Wirtschaft. Einen Zuschlag für alle Sportarten, den man bei den Geräten - wie z.B. Rad, Ski oder Fußball - einheben könnte, wird angedacht.

Die Generali möchte sich nicht in die Politik einmischen, gibt jedoch zu bedenken, dass durch eine private Unfallversicherung insbesondere bei Invalidität und Rehabilitation nach Freizeitunfällen Lücken geschlossen werden können, die sich aus der gesetzlichen Unfallvorsorge ergeben.


Staatlich geförderte Pensionsvorsorge - Jeder spricht davon Vor-und Nachteile

Vorteile:
- Keine Versicherungssteuer - d.h. die 4% Versicherungssteuer können in die gewinnbringende Prämie eingerechnet weden.
- Keine KEST
- Die staatliche Prämie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Sockelbetrag 5,5% + staatliche Bausparprämie die jährlich angepasst wird.
- Somit bewegt sich die staatliche Prämie zwischen mindestens 8,5% bis max. 13,5% für geleistete Beiträge pro Kalenderjahr.
- Keine Einkommenssteuer bei widmungsgerechter Verwendung
- Flexible Einzahlung
Die maximale Einzahlungshöhe der Beiträge beläuft sich für 2003 auf EUR 1.851,--und richtet sich in den Folgejahren nach der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage.
 
Weitere Veranlagung
- "Absicherung" des erreichten Anlagevermögens, mindestens aber die Garantiesumme durch Übertragung in einen Rententarif gemäß § 108 b mit folgenden zusätzlichen Garantieleistungen:
- Garantierte Verzinsung von 3% p.a. bis zum gewünschten Rentenbeginn
- Garantierte Berechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) vom ursprünglichen Vertrag bei Übertragung, Rentenzahlungsbeginn ab dem 40. LJ möglich.
 
Nachteile:
- Am Ende der Bindedauer entscheidet der Anleger über die weitere Veranlagung:
- Auszahlung nach dem 10 Jahr, abhängig vom Versicherer und Tarif) Nachversteuerung in Höhe von 6% des Auszahlungsbetrages und 50% der erhaltenen staatlichen Prämien!
- Rückkauf vor Ende der Mindestbindefrist nicht möglich!

Dies gilt derzeit, diverse inhaltliche Änderungen werden in der Politik diskutiert!

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